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Kollektivmitglied |
Institutionen im
Gesundheitswesen haben die Möglichkeit einer Kollektivmitgliedschaft.
Kollektivmitglieder haben das Anrecht auf:
- den regelmässigen
Erhalt des Verbandorganes (zwei Exemplare, 6x
jährlich)
- Delegation einer
Person für Verbandsanlässe
- Wahl- und Stimmrecht
an der Vereinsversammlung (eine Stimme)
- Vergünstigung von
angebotenen Weiterbildungsveranstalltungen
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Mitglied

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