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Verband Berufsbildungsverantwortliche im Gesundheitswesen Schweiz

         
   

 

   
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Kollektivmitglied

Institutionen im Gesundheitswesen haben die Möglichkeit einer Kollektivmitgliedschaft. Kollektivmitglieder haben das Anrecht auf:
  • den regelmässigen Erhalt des Verbandorganes (zwei Exemplare,  6x jährlich)
     
  • Delegation einer Person für Verbandsanlässe
     
  • Wahl- und Stimmrecht an der Vereinsversammlung (eine Stimme)
     
  • Vergünstigung von angebotenen Weiterbildungsveranstalltungen
 

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